Therapie verstehen

Schwangerschaft und Wochenbett: was die Grundversicherung übernimmt

Rund um Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Grundversicherung bestimmte Leistungen ausdrücklich. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung zählt sie auf. Eine Rückbildungsgymnastik ist bei den Mutterschaftsleistungen nicht als eigene Leistung genannt — was das für Sie heisst, steht hier.

5 Min Lesezeit Aktualisiert 15. Oktober 2026 Therapie verstehen 2 Quellen
Kurz zusammengefasst
  • In der normalen Schwangerschaft übernimmt die Versicherung sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Routine-Ultraschalluntersuchungen, an die Geburtsvorbereitung einen Beitrag von 150 Franken und höchstens drei Sitzungen Stillberatung.
  • Im Wochenbett kann die Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt Hausbesuche durchführen — höchstens 10, bei Erstgebärenden, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt und nach Kaiserschnitt höchstens 16.
  • Eine Rückbildungsgymnastik ist bei den Mutterschaftsleistungen nicht aufgeführt. Die Verordnung nennt aber Beckenboden-Physiotherapie unter der ärztlich angeordneten Physiotherapie. Fragen Sie vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse nach.

Kontrollen in der Schwangerschaft

In der normalen Schwangerschaft übernimmt die Versicherung sieben Kontrolluntersuchungen. Sie können durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch eine Hebamme durchgeführt werden. Dazu kommen zwei Routine-Ultraschalluntersuchungen: eine in der 12. bis 14. und eine in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche — jeweils nach einem dokumentierten Aufklärungs- und Beratungsgespräch.

Bei einer Risikoschwangerschaft richtet sich das Untersuchungsintervall nach dem klinischen Ermessen.

Geburtsvorbereitung und Stillberatung

Für die Geburtsvorbereitung zahlt die Versicherung einen Beitrag von 150 Franken — entweder für einen Kurs, den die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt, oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme zur Geburt, zur Planung des Wochenbetts zu Hause und zur Stillvorbereitung.

Die Stillberatung wird übernommen, wenn sie durch Hebammen, Organisationen der Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen erfolgt. Die Übernahme beschränkt sich auf drei Sitzungen.

Das Wochenbett

In den 56 Tagen nach der Geburt kann die Hebamme Hausbesuche durchführen, um Mutter und Kind zu betreuen und die Mutter in der Pflege und Ernährung des Kindes zu unterstützen. Nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt sind höchstens 16 Hausbesuche vorgesehen, in allen übrigen Fällen höchstens 10.

In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind zusätzlich höchstens 5 weitere Zweitbesuche am gleichen Tag möglich. Für weitere Hausbesuche ist eine ärztliche Anordnung erforderlich.

Und die Rückbildung?

Eine Rückbildungsgymnastik wird in den Artikeln zur Mutterschaft (Artikel 13 bis 16 der Verordnung, Stand 1. August 2026) nicht aufgeführt. Das heisst nicht automatisch, dass nichts übernommen wird — aber es gibt keine Pauschalregel, auf die Sie sich berufen können.

Physiotherapie übernimmt die Grundversicherung nach Artikel 5 der Verordnung auf ärztliche Anordnung, im Rahmen der Behandlung von Krankheiten des muskuloskelettalen oder neurologischen Systems oder der Systeme der inneren Organe und Gefässe, soweit diese der Physiotherapie zugänglich sind. Unter den aufgeführten Massnahmen nennt die Verordnung ausdrücklich die Beckenboden-Physiotherapie.

Ob Ihre Beschwerden nach der Geburt darunter fallen, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einschätzen; ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, klären Sie am besten vorher mit ihr. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Rückbildungskursen — das ist von Police zu Police verschieden.

Wichtig: Dieser Beitrag nennt die allgemeinen Regeln der Verordnung. Er ersetzt weder die ärztliche oder hebammenärztliche Beratung noch die Auskunft Ihrer Krankenkasse.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Abklärung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen

  1. Gesetzestext Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 13–16 (Mutterschaft, Leistungen der Hebammen) Eidgenössisches Departement des Innern · SR 832.112.31 · Stand am 1. August 2026
  2. Gesetzestext Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), Art. 5 Physiotherapie Eidgenössisches Departement des Innern · SR 832.112.31 · Stand am 1. August 2026

Zuletzt gegen die Quellen abgeglichen am 15. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung die Rückbildungsgymnastik?
In der Krankenpflege-Leistungsverordnung ist sie bei den Mutterschaftsleistungen nicht als eigene Leistung aufgeführt. Physiotherapie, darunter ausdrücklich die Beckenboden-Physiotherapie, kann nach Artikel 5 übernommen werden, wenn sie ärztlich angeordnet ist und der Behandlung einer der dort genannten Krankheiten dient. Fragen Sie vorab Ihre Krankenkasse.
Wie viele Kontrollen in der Schwangerschaft werden übernommen?
In der normalen Schwangerschaft sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Routine-Ultraschalluntersuchungen (12.–14. und 20.–23. Schwangerschaftswoche).
Wie viel zahlt die Versicherung an die Geburtsvorbereitung?
Einen Beitrag von 150 Franken, entweder für einen Kurs der Hebamme oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme.
Wie viele Hausbesuche der Hebamme sind im Wochenbett möglich?
In den 56 Tagen nach der Geburt höchstens 10, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach Kaiserschnitt höchstens 16. Dazu kommen in den ersten 10 Tagen höchstens 5 Zweitbesuche am gleichen Tag.