Therapie verstehen

Unfall oder Krankheit: wer zahlt die Physiotherapie?

Nach einem Unfall zahlt nicht automatisch die Krankenkasse. Je nachdem, wie Sie gegen Unfallfolgen versichert sind, ist ein anderer Versicherer zuständig — und es gelten andere Regeln für Selbstbehalt und Franchise.

4 Min Lesezeit Aktualisiert 15. Oktober 2026 Therapie verstehen 2 Quellen
Kurz zusammengefasst
  • Wer über den Arbeitgeber angestellt ist, ist gegen Berufsunfälle versichert — ab acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle. Dann trägt die Unfallversicherung die gesamten Kosten, ohne Kostenbeteiligung.
  • Selbständig Erwerbende, Kinder, Studierende und nicht Erwerbstätige sind über die Krankenkasse unfallversichert; dort fallen Franchise und Selbstbehalt an.
  • Einen Unfall melden Sie sofort dem Arbeitgeber. Er meldet ihn dem Unfallversicherer, der eine Fallnummer vergibt.

Zwei Wege, zwei Tarife

Die Physiotherapie wird je nach Versicherung nach einem anderen Tarif abgerechnet: bei Unfallfolgen über den Arbeitgeber mit dem Tarifcode 311, bei Krankheit — und bei Unfallfolgen, die über die Krankenkasse versichert sind — mit dem Tarifcode 312. Das hält der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss fest.

Für Sie als Patientin oder Patient zählt vor allem eines: Wer zahlt, und müssen Sie selbst einen Teil tragen?

Über den Arbeitgeber versichert

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Wer acht Stunden oder mehr pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert — also zum Beispiel gegen einen Sturz in der Freizeit.

Der Arbeitgeber schliesst die Unfallversicherung bei der Suva oder bei einem anderen zugelassenen Unfallversicherer ab. Die Kosten der Physiotherapie trägt für die gesamte Behandlungsdauer der Unfallversicherer, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Unfalls versichert waren. Das gilt auch, wenn Sie während der Behandlung den Arbeitgeber wechseln.

Im Unfallversicherungsgesetz gilt das Sachleistungsprinzip: Die Versicherung übernimmt die Kosten ohne Kostenbeteiligung durch die Patientin oder den Patienten.

Über die Krankenkasse versichert

Nicht über einen Arbeitgeber versichert sind selbständig Erwerbende sowie nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen und Hausmänner, Kinder, Studierende und Rentnerinnen und Rentner. Sie sind über die obligatorische Krankenversicherung unfallversichert.

Die Behandlungskosten übernimmt dann die Krankenkasse, die zum Zeitpunkt der Behandlung zuständig ist. Wechseln Sie die Krankenkasse während der Behandlung, trägt die alte die Kosten vor dem Wechsel und die neue die Kosten danach. Hier gelten Franchise und Kostenbeteiligung: Einen Teil der Unfallkosten tragen Sie selbst.

Ob Sie über die Krankenkasse unfallversichert sind, steht auf Ihrer Versicherungspolice.

  • Gedeckt: Physiotherapie mit ärztlicher Anordnung
  • Gedeckt: Manuelle Therapie, Bewegungstherapie
  • Gedeckt: Lymphologische Physiotherapie
  • Gedeckt: Muskel- und Bindegewebsmassage als Teil der Therapie
  • Gedeckt: Sturzprävention ab 65 nach anerkanntem Konzept
  • Nicht gedeckt: Wellness-Massage ohne Anordnung
  • Nicht gedeckt: Behandlung ohne ärztliche Anordnung
Grundversicherung: was gedeckt ist Quelle: KLV Art. 5 Abs. 1

Was das Gesetz sagt

Das Unfallversicherungsgesetz gibt der versicherten Person Anspruch auf die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen. Dazu gehört nach Artikel 10 die ambulante Behandlung durch den Arzt «oder auf deren Anordnung durch eine medizinische Hilfsperson». Wie weit die Leistung im Einzelfall geht, entscheidet der Versicherer.

Wenn die Folgen erst später auftreten

Manchmal wird eine Therapie erst nach längerer Zeit nötig oder muss nochmals aufgenommen werden — sogenannte Spätfolgen. Dann lohnt es sich zu prüfen, ob der Fall bei der Unfallversicherung bereits abgeschlossen wurde. Bei der Suva können Sie das mit Ihrer Schadennummer online nachsehen.

Ist der Fall noch nicht abgeschlossen, kann die Therapie ohne weitere Rücksprache mit dem Unfallversicherer abgerechnet werden. Ist er abgeschlossen, braucht es vor Therapiebeginn eine Rücksprache mit dem Versicherer.

Wichtig: Dieser Beitrag beschreibt die allgemeinen Regeln. Welcher Versicherer in Ihrem Fall zuständig ist und was er übernimmt, entscheidet der Versicherer. Bei Unsicherheit hilft die Nachfrage beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Abklärung, Diagnose oder Behandlung. Bei akuten, starken oder anhaltenden Beschwerden wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.

Quellen

  1. Fachverband Tarifanwendung: Gut zu Wissen, Teil 9 — Unfall? Aufgepasst! Physioswiss — Schweizer Physiotherapie Verband · Newsletter November 2022
  2. Gesetzestext Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 10 Heilbehandlung Schweizerische Eidgenossenschaft · SR 832.20 · Stand am 1. Januar 2026

Zuletzt gegen die Quellen abgeglichen am 15. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn ich mich beim Sport verletze?
Das hängt von Ihrer Versicherung ab. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Wer nicht über einen Arbeitgeber versichert ist, ist über die Krankenkasse unfallversichert.
Muss ich bei einem Unfall Franchise und Selbstbehalt zahlen?
Ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig, übernimmt sie die Kosten ohne Kostenbeteiligung. Ist die Krankenkasse zuständig, fallen Franchise und Kostenbeteiligung an.
Woran erkenne ich, ob meine Krankenkasse auch Unfälle deckt?
Auf der Versicherungspolice der Krankenkasse ist das vermerkt. Dort können Sie es einfach überprüfen.
Was brauche ich, wenn ich mit einem Unfall in die Physiotherapie komme?
Wenn Sie schon eine Unfallnummer haben, wurde der Unfall in der Regel gemeldet. Haben Sie noch keine, melden Sie den Unfall zeitnah dem Arbeitgeber oder erkundigen Sie sich dort nach der Fallnummer.